über Air Valid
Die EU-Rechtsvorschriften verlangen, dass alle Reisenden von der Identität des Luftfahrtunternehmens, das einen Flug zu oder von einem EU-Flughafen oder als Teil einer Reise mit Beginn oder Ende in der EU tatsächlich ausführt, in Kenntnis zu setzen sind. Wechselt das Luftfahrtunternehmen, sollte der Fluggast über die Identität des neuen Unternehmens so früh wie möglich unterrichtet werden.
Air Valid verbreitet Informationen über 1173 Fluggesellschaften und 90.000 bestätigte Meinungen von Reisenden zu Strecken und 35.000 Flügen mit 255 Fluglinien in Frankreich seit Januar 2007. Seit dem 19. Dezember 2008 in Englisch unter www.air-valid.co.uk mit einem neuen Vergleich: „Bestätigte Fluglinieninformationen und Meinungen“.
AIR VALID verbreitet Informationen zu Fluggesellschaften in Reisebüros und auf der Website AIR VALID, gemäß dem Erlass Nr. 2006-315 vom 17. März 2006 und dem Erlass 2007-669 vom 2. Mai 2007 zur Informations- und Kennzeichnungspflicht der Lufttransportunternehmen gegenüber den Flugpassagieren.




   
   




   
   
   
   
    
